Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Appartements zur zeitweisen und vorübergehenden Beherbergung sowie für alle weiteren für den Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen durch das Guesthouse Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schwarz.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, wie sie schriftlich vereinbart sind.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Guesthouse Stuttgart an den Kunden zustande.
  2. Mehrere Kunden/Besteller haften grundsätzlich als Gesamtschuldner.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Appartement-Überlassung und die weiteren in Anspruch genommenen oder angebotenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen.
  2. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteuererhöhung nach Vertragsschluss kann dem Kunden nachberechnet werden.
  3. Der Rundfunkbeitrag ist vom Mieter nicht separat zu bezahlen, sondern wird vom Vermieter übernommen.
  4. Alle Forderungen des Guesthouse Stuttgart sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. bei Beginn der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die während des Aufenthaltes in Anspruch genommen werden, sind spätestens bei Abreise ohne Abzug fällig.
  5. Der Kunde kann nur mit unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 Fristlose Kündigung des Vertrages

Das Guesthouse Stuttgart ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde mehr als drei Tage mit der Bezahlung der vereinbarten Miete in Verzug ist oder in besonderem Maße gegen die Hausordnung verstößt. Die Zahlungstermine sind kalendermäßig bestimmt, so dass es für die Entstehung des Verzuges keiner Mahnung bedarf.

§ 5 Rücktritt/Stornierung

  1. Sofern mit dem Kunden kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder nach den nachstehenden Regelungen möglich ist, bedarf der Rücktritt des Kunden von den gebuchten Leistungen der schriftlichen Zustimmung des Guesthouse Stuttgart. Ansonsten bleibt der Kunde zur Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Dies gilt dann nicht, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder ein Festhalten am Vertrag wegen einer Pflichtverletzung des Guesthouse Stuttgart unzumutbar ist. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
  2. Grundsätzlich sind Stornierungen der gebuchten Leistungen wie folgt möglich:
    bis 3 Wochen vor Ankunft werden 30% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt, 
    bis 7 Tage vor Ankunft werden 50% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt, 
    bis 1 Tag vor Ankunft werden 75% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt, 
    bei Nicht-Erscheinen oder Stornierung am Tag der Ankunft werden 100% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
  3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
  4. Das Guesthouse Stuttgart kann so lange von der Buchung zurücktreten, bis die vereinbarte erste Miete sowie die ggf. anfallende Kaution auf dem Konto des Guesthouse Stuttgart eingegangen ist.
  5. Darüber hinaus besteht das Rücktrittsrecht von Seiten des Guesthouse Stuttgart, wenn die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann.

§ 6 An- und Abreise/Appartementbereitstellung

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Appartements, soweit dies nicht anderweitig vereinbart ist.
  2. Der Bezug des Appartements ist am Anreisetag ab 14:00 Uhr möglich.
  3. Die Rückgabe am Abreisetag hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Räumung/Zurückgabe kann das Guesthouse bei Räumung bis 18:00 Uhr 50% des Appartementpreises, bei späterer Räumung 100% in Rechnung stellen.
  4. Eine Rückvergütung/Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen wird ausgeschlossen.

§ 7 Benutzung der Appartements

  1. Sämtliche im Appartement während der Nutzungszeit des Kunden entstandenen Schäden sind vom Kunden zu bezahlen. Der Kunde haftet hierfür persönlich, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.
  2. Dies gilt nicht, soweit die Schäden von Dritten verursacht werden, die nicht der Sphäre des Kunden zugeordnet werden können oder wenn die Schäden durch eine Versicherung des Betreibers bezahlt werden.
  3. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Räumlichkeit berechtigt das Guesthouse Stuttgart zur fristlosen Kündigung des Vertrages, ohne dass eine Abmahnung erforderlich wäre oder dass hierdurch der Anspruch des Guesthouse Stuttgart auf Bezahlung des vereinbarten Entgelts gemindert oder ausgeschlossen würde.
  4. Es ist zwischen den Parteien eindeutig vereinbart, dass es sich um Nichtraucherräumlichkeiten handelt. Sollte der Kunde sich hieran nicht halten, so hat er die entsprechend verursachten Schäden in voller Höhe zu bezahlen, mindestens jedoch eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 Euro.
  5. Der Kunde hat Kenntnis davon, dass in den Räumlichkeiten eine Wand- bzw. Fussbodenheizung vorhanden ist. Aus diesem Grunde dürfen auf keinen Fall Veränderungen an den Böden und Wänden vorgenommen werden, insbesondere dürfen keine Nägel eingeschlagen oder Dübel eingeschraubt werden.
  6. Haustiere dürfen von Kunden nur nach vorheriger Zustimmung und unter Berechnung eines Zuschlages in die Räumlichkeiten mitgebracht werden.
  7. Sofern der Kunde den vorhandenen Internetzugang benutzen möchte, ist hierfür eine vorherige Registrierung entsprechend den Bedingungen der Anbieterfirma (derzeit Fairspot) erforderlich. Das Guesthouse Stuttgart übernimmt keine Garantie für die Bereitstellung einer bestimmten Datengeschwindigkeit und übernimmt insbesondere keine Haftung für irgendwelche übertragenen Inhalte jeglicher Art.
  8. Der Kunde gewährt dem Betreiber und dessen Personal jederzeit zu den üblichen Zeiten freien Zugang zu den Räumlichkeiten.
  9. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter die Kosten für die Ersatzbeschaffung zu tragen, mindestens jedoch 50,00 €. Sofern der Mieter nachweist, dass geringere Kosten entstanden sind, sind nur die nachgewiesenen Kosten zu ersetzen.

§ 8 Haftung des Guesthouse Stuttgart

  1. Das Guesthouse Stuttgart haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit resultieren. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Guesthouse Stuttgart beruhen. Einer Pflichtverletzung des Guesthouse Stuttgart steht die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Guesthouse Stuttgart entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zum 100-fachen Zimmerpreis, höchstens jedoch bis 3.500,00 €. Bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800,00 €.
  3. Schadensersatzansprüche aus eventuellen Weckaufträgen sind ausgeschlossen.
  4. Fundsachen werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Ansonsten werden Fundsachen nach vier Wochen entsorgt.
  5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf Grundstück oder einer Garage - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalts haftet das Guesthouse Stuttgart nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Verjährung

  1. Alle Ansprüche gegen das Guesthouse Stuttgart verjähren nach einem Jahr. Der Beginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB.
  2. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
  3. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

§ 10 Anpassungsklausel

Das Guesthouse Stuttgart behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderten Bestimmungen anzupassen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Abreden werden nur wirksam, wenn sie vom Guesthouse Stuttgart schriftlich bestätigt wurden.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Stuttgart.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
  4. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht wird ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung oder den Teil der unwirksamen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem im wirtschaftlich und rechtlicher Hinsicht ursprünglich gewollten am nächsten kommt.